Beratung und Service: Tel. 06221 3 95 56-0

Schlüsseldienst: Tel. 0170 3 73 82 28

Sicherheit

Einbruchsversuch Fenster
Sicherheit Fenster

„Gelegenheit macht Diebe“ sagt ein altes Sprichwort.

Laut einer polizeilichen Kriminalstatistik wird in Deutschland alle zweieinhalb Minuten in Wohnungen, Dachböden und Kellerräumen eingebrochen. Gerade die dunklen Tage der Herbst- und Wintermonate nutzen „Langfinger“ geschickt für unauffällige Beutezüge.

80% der Einbrüche erfolgen über das Aufhebeln des Fensters oder der Fenstertür.

Nur  ca. 5% der Täter schlagen die Scheibe ein kleines Stück ein, um den Fenstergriff zu betätigen (weniger als 1% der Einbrecher schlagen die ganze Scheibe ein und steigen durch die scharfkantige Öffnung).

Durch gezielte Maßnahmen an ihren neuen Fenstern oder auch im Bestand, schaffen mehr Sicherheit und ein beruhigtes Wohnen.

Schützen Sie ihr Heim und ihre Familie gegen diese ungebetenen Gäste mit unseren Sicherheitsmaßnahmen. Unsere geschulten und zertifiziertn Mitarbeiter beraten Sie gerne.

Verhalten im Einbruchsfall

Ein Einbruch ist für die Opfer ein schockierendes Erlebnis. Die Wohnung ist verwüstet, Schränke durchwühlt, in den privatesten Habseligkeiten haben die Täter gekramt. So aufwühlend ein Einbruch auch ist: Folgende Punkte gilt es, unmittelbar nach der Entdeckung zu beachten. 

  • Informieren Sie zuallererst die Polizei unter der Notrufnummer 110.
  • Machen Sie Fotos vom Zustand der Wohnung, von den Beschädigungen und den Einbruchspuren.
  • Verändern Sie bis zum Eintreffen der Polizei nichts in Ihrer Wohnung, fassen Sie nichts an. So ist gewährleistet, dass wichtige Hinweise am Tatort von der Polizei sichergestellt werden können.
  • Wurden Ihre EC- oder Kreditkarten gestohlen, sperren Sie diese sofort. 
  • Legen Sie mit der Polizei zusammen eine Stehlgutliste an. Auf dieser führen Sie alle Dinge auf, die Ihnen bei dem Einbruch gestohlen worden sind. Beschreiben Sie Ihre gestohlenen Habseligkeiten so gut wie möglich, im Idealfall liefern Sie Gerätenummern oder Fotos mit. Hierbei hilft eine Wertsachenliste.
  • Melden Sie den Einbruch und die Schäden bei Ihrer Versicherung. Legen Sie Ihrer Versicherung die Stehlgutliste vor.
  • Heben Sie beschädigte Gegenstände solange auf, bis mit der Versicherung alles geklärt ist. Ggf. schickt die Versicherungsgesellschaft einen Gutachter, um den tatsächlichen Schadenswert der Sache festzustellen.

Welche Schäden ersetzt die Hausratversicherung?

Den Wiederbeschaffungswert Ihrer gestohlenen Habseligkeiten begleicht Ihre Hausratversicherung. Beachten Sie: Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke sind mit bis zu maximal 20 Prozent der Versicherungssumme abgedeckt.

Weitere Informationen finden Sie unter  www.abus.com

Schlösser für Haustüren

Schlösser für Haustüren
Schlösser für Haustüren
Schlösser für Haustüren
nach oben